AGB

AGB’s für Bustouren

1. Anmeldung
Mit ihrer Anmeldung bieten Sie nightbeats den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch nightbeats zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung einer Reisebestätigung per E-Mail.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so ist der Kunde verpflichtet die falschen Angaben sofort gegenüber nightbeats zu berichtigen.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsabschluss hat der Kunde den Reisepreis in voller Höhe innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsversendung zu entrichten, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, meldet ihr euch schon für ein Event an das erst in einigen Monaten ist so habt ihr noch Zeit. Dies wird euch dann in einer Mail mitgeteilt! Bei einigen Events muss aber auch sofort nach Buchung bezahlt werden.
b) Die Aushändigung der Reisezahlungsbestätigung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Zahlung des gesamten Reisepreises durch e-mail. Bucht der Kunde kurzfristig bzw. gehen seine Zahlungen höchstens sieben Tage vor Reiseantritt ein, übernimmt der Kunde die dann notwendigen Kosten für eine Eilzustellung der Reiseunterlagen.
c) Zahlt der Kunde nicht, ist nightbeats nicht zur Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet. nightbeats kann für diesen Fall dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Verläuft diese ohne Ergebnis, kann nightbeats vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Empfang umgehend auf ihre Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) hin zu überprüfen; falsche Angaben sind sofort gegenüber nightbeats zu berichtigen.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung auf der Website / Flyer, der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
Besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebetätigung aufzunehmen.
3.1. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Kündigt nightbeats nach Vertragsabschluss Preisänderungen an, die den Reisepreis um mehr als 5% erhöhen, so ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Seine Bezahlung wird unverzüglich erstattet.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzreisende
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Widerruf / Kündigung haben schriftlich per E-Mail oder postalisch per Einschreiben zu erfolgen. Der Widerruf ist erst gültig, wenn der Kunde eine Bestätigungsmail bekommen hat. Der Reisepreis wird nach folgenden Bedingungen wieder gutgeschrieben:
Rücktrittsentschädigung:
a. bei Widerruf oder Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn: 15% vom Reisepreis
b. bei Widerruf oder Rücktritt ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn: 20% vom Reisepreis
c. bei Widerruf oder Rücktritt ab 19.Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
d. bei Widerruf oder Rücktritt ab 6. Tag vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
e. bei Widerruf oder Rücktritt ab 48 Stunden vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 100% vom Reisepreis

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann nightbeats ein Bearbeitungsentgelt von 5€ pro Vorgang verlangen.
Der Reisende hat die Möglichkeit, dass anstelle seiner Person ein Dritter, den er selbst finden muss, an der Reise teilnimmt.
nightbeats kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. nightbeats kann dem Kunden die durch die Teilnahme eines Dritten entstehenden Mehrkosten berechnen.
5. Rücktritt und Kündigung durch nightbeats
Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder hält die Vertragsbedingungen nicht ein, so kann nightbeats vom Reisevertrag zurücktreten und den Vertrag kündigen.
Wird bei einer Reise die Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen pro Bus nicht erreicht ist nightbeats berechtigt, die Reise abzusagen. Dies muss dem Kunden spätestens 2 Tage vor Reisebeginn per E-Mail mitgeteilt werden. Der überwiesene Reisepreis wird dann unverzüglich zurück erstattet.
Wenn ein Reisender während der Fahrt trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine Teilnahme nicht mehr zumutbar ist, kann nightbeats seinen Vertrag kündigen. In diesem Fall steht nightbeats der Reisepreis weiter zu. Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt. Der aus dem Bus verwiesene Reisende hat für seine Rückfahr- / Weiterfahrkosten selbst aufzukommen.
6. Haftung
nightbeats haftet für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

6.1. Haftungsbeschränkung
Das Einsteigen in den Bus erfolgt auf eigenes Risiko.
Bei mutwilliger Sachbeschädigung oder Verschmutzung aller Art im Bus, wird der Verursacher finanziell zur Rechenschaft herangezogen.
Wird ein Teilnehmer aus der Location verwiesen, kann nightbeats nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Falle eines Unfalls in der Location oder auf dem Festivalgelände kann nightbeats zu keinerlei Haftung herangezogen werden.
Die Haftung von nightbeats ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch nightbeats herbeigeführt wird.
7. Datenschutz
Die Daten, die für die Bestellung notwendig sind, werden intern erfasst, gespeichert und mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Die Daten aller Art werden nicht an Dritte weitergegeben. Es wird sich allerdings vorbehalten, gelegentlich Informationen zu Veranstaltungen zuzusenden. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes (IuKDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben und gespeichert.
8.Verweise und Links - Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Web Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten bzw. verknüpften Webseiten hat der Autor keinerlei Einfluss.
9. Allgemeine Hinweise für den Besuch von Musikveranstaltungen
Bei den Veranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken und Lebensmitteln, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen Gegenständen sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Den Hinweisen der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des Bühnenbereiches ist untersagt. Gleiches gilt für das Besteigen von Absperrgittern. Mit Betreten der Veranstaltungsstätte erklärt sich der Karteninhaber einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und in jeder Weise genutzt und verwendet werden dürfen. Jugendlichen unter 18 ist der Besuch der Veranstaltung nur bis einschließlich 24 Uhr gestattet, danach nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter. Wir weisen auf das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hin.

 

 
 
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